Betriebskonzept Kita-Fuchsbau


KITA Fuchsbau

Wertbühl

Version 1.2025


1. Einleitung

Das vorliegende Konzept gibt umfassend Auskunft über die KITA Fuchsbau GmbH in Wertbühl, Gemeinde Bussnang TG. Es orientiert über die Grundsätze, den Tagesablauf, das Personal und die Tarife. Zusätzlich gibt es Einblick in die Strukturen, die Organisation und die Finanzen.


2. Sinn und Zweck der KITA Fuchsbau

Die KITA Fuchsbau bietet Kindern ab dem dritten Lebensmonat bis zum Kindergarten oder Austritt eine familienergänzende Tagesbetreuung an. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sollen ihre Kinder während ihrer Abwesenheit fachkompetent und zuverlässig betreuen lassen können. Die KITA Fuchsbau strebt nach inklusiven Werten, sodass auch Kinder mit einer leichten körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigung betreut werden können.

Die KITA Fuchsbau bietet allen ihr anvertrauten Kindern einen sicheren und altersgerechten Lebensraum. Im Mittelpunkt der Betreuung steht die individuelle und bedürfnisorientierte Begleitung und Förderung.


3. Ziele/ Grundsätze

Die Kinder werden in einer Atmosphäre von Vertrauen und Geborgenheit ihrem persönlichen Entwicklungsstand entsprechend begleitet und unterstützt.

Die Kinder können sich sowohl allein beschäftigen als auch mit anderen Kindern ins Spiel einlassen und auseinandersetzen, wodurch gegenseitiges Lernen gefördert wird. Das Entdecken der Natur sowie das Erlernen und Einbeziehen von Alltagstätigkeiten sind fester Bestandteil der Tagesstruktur. Die KITA Fuchsbau bietet für Kinder ab 3 Jahren ab Sommer 2025 einmal wöchentlich eine Walderlebnisgruppe an (siehe Waldgruppenkonzept).

Die Raumgestaltung ist an die Bedürfnisse der Kinder angepasst. Das Spielangebot ist, mit Ausnahme der in die Raumgestaltung integrierten Spiellandschaft, auswechselbar und wird flexibel eingesetzt. Ebenfalls wird unbestimmtes Spielmaterial (so genanntes Wertlosmaterial) angeboten, um die Fantasie der Kinder anzuregen.

Bei den nahegelegenen Hofläden werden mit den Kindern zusammen die Lebensmittel für die Verpflegung eingekauft. So erleben sie, woher das Essen kommt, das auf ihrem Teller ist.

Der eingezäunte Hofplatz sowie der Spielplatz bieten vielfältige Möglichkeiten sich im Freien zu bewegen und so die motorischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Im Dachgeschoss befindet sich eine Bewegungslandschaft, wo die Kinder bei jeder Witterung ihren Bewegungsdrang ausleben können.

Die KITA Fuchsbau bietet die vom Departement für Erziehung und Kultur verordnete vorschulische Sprachförderung gemäss (§ 41b des Gesetzes über die Volksschule (VG; RB411.11) und §28a- f. der Volksschulverordnung (VSV; RB411.111).ch


4. Betriebsbewilligung

Die Führung einer Kitasetzt eine kann. Betriebsbewilligung voraus, die im Kanton Thurgau durch das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) ausgestellt wird. Die rechtlichen Grundlagen hierfür ergeben sich aus der PAVO (SR 211.222.338) sowie der HAV (RB 850.71).

Die KITA Fuchsbau verfügt seit (xy) über diese Bewilligung und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Diese werden in regelmässigen Abständen überprüft, womit die KITA Fuchsbau der kantonalen Aufsicht unterliegt.


5. Trägerschaft

Trägerschaft der KITA Fuchsbau ist die KITA Fuchsbau GmbH mit Sitz in Wertbühl.

Die KITA Fuchsbau GmbH ist ein offiziell anerkanntes und registriertes Unternehmen.


6. Aufnahmebedingungen/ Kündigungsfrist

6.1 Aufnahmebedingungen
In der KITA Fuchsbau werden Kinder ab drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut. Sie werden von Montag bis Freitag halbtags- und/oder ganztags betreut. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nachfolgenden Kriterien. Die Reihenfolge entspricht der Priorität.

1) Wohnsitz in einer Vertragsgemeinde

2) Soziale Dringlichkeit

3) Geschwister bereits betreuter Kinder

4) Kinder von einem alleinerziehenden Elternteil

5) Kinder mit Förderbedarf (z. B Sprachförderung)

6) Berücksichtigung einer ausgewogenen Gruppenzusammensetzung (Geschlecht, Alter, Sprache)

7) Berücksichtigung einer optimalen Belegung der Wochentage

8) Eingangsdatum der Anmeldung

9) Die minimale Anwesenheit ist 1 voller Tag oder zwei 3/4 Tage


6.2 Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt gegenseitig drei Monate auf Ende eines Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Falls ein Rücktritt innerhalb von 6 Monaten erfolgt, können zusätzliche Kosten erhoben werden. (z.B. Eingewöhnungszeiten werden dann nachverrechnet oder Umtriebsentschädigungen)


7. Öffnungszeiten

Die KITA Fuchsbau ist von Montag bis Freitag jeweils von 06.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.

An eidgenössischen und kantonalen Feiertagen des Kantons Thurgau ist die KITA geschlossen. Ebenso bleibt sie in der Kalenderwoche 31 sowie zwischen Weihnachten 24.12. ab 16.00 Uhr bis 02.01 geschlossen. Vor gesetzlichen Feiertagen schliesst die KITA Fuchsbau um 16.30 Uhr. Die detaillierten Öffnungszeiten werden in der Jahresplanung kommuniziert.

Der Tagesablauf sieht gemeinsame Rituale zu festen Zeiten vor. Deshalb sind die Kinder morgens zwischen 06.30 und 09.00 Uhr in die KITA zu bringen und nachmittags zwischen 13.30 und 14.00 Uhr. Abgeholt werden können die Kinder zwischen 16.30 und 18.15 Uhr.

Nur vormittags betreute Kinder sind zwischen 10.45 und11.15 Uhr abzuholen.


8. Eingewöhnung

Die KITA Fuchsbau lebt die Haltung, dass es für ein Familiensystem anfangs eine grosse Veränderung sein kann, das Kind in einer KITA betreuen zu lassen. Während dieser Phase der Eingewöhnungszeit, welche für das Kind, die Eltern/ Erziehungsberechtigten und das Personal ausserordentlich wichtig ist, wird den Bedürfnissen jedes Einzelnen sorgfältig Rechnung getragen. Die Treffen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Vertrauensaufbau. Um Zeitdruck beim Eingewöhnen zu verhindern, werden die Eingewöhnungstage nicht in Rechnung gestellt, ausser bei einem vorzeitigen Austritt. Beim Eingewöhnen der Bébés finden die ersten drei Besuche in Anwesenheit eines Elternteils/einer erziehungsberechtigten Person statt. Die Eingewöhnungszeit wird nicht zeitlich festgelegt, sondern richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes.


9. Persönliche Gegenstände

Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, bequeme Kleidung tragen. Ersatzkleider wie Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz und spezielle Pflegeprodukte sollen der KITA während der Betreuungstage jederzeit zur Verfügung stehen. Ein Kuscheltier und den Nuggi darf das Kind mitbringen. Für mitgebrachte Spielsachen kann von der KITA Fuchsbau keine Haftung übernommen werden. Die KITA Fuchsbau stellte alle alltäglichen Pflegmittel wie Sonnencreme, alltägliche Wundcreme, Verbandsmaterial zur Verfügung. Individuelle Pflegematerialien sind von den Erziehungsberechtigten mitzubringen.


10. Absenzen und Krankheiten

Individuelle Ferienabwesenheiten müssen der KITA Leitung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt werden. Es kann kein Anspruch auf Rückerstattung der Monatspauschale oder der Betreuungszeit gestellt werden. Die KITA Fuchsbau vereinbart mit den Eltern/Erziehungsberechtigten gemäss Tarifordnung eine Monatspauschale. Abwesenheitstage (Ferien, Krankheit u.a.m.) werden nicht rückvergütet.

Bei längeren Krankheits- oder Unfallabsenzen und Vorliegen eines Arztzeugnisses wird ab der zweiten Woche der massgebende Tarif um 20 % reduziert.

Bei Erkrankung des Kindes und/oder einer Körpertemperatur von 38° Celsius oder höher während der Betreuung in der KITA werden die Eltern/Erziehungsberechtigten umgehend benachrichtigt. Im Sinne des erkrankten Kindes sollte es sobald als möglich abgeholt werden. Kinder, die am Morgen vor der KITA Fieber haben, werden aufgrund der Ansteckungsgefahr und zum Schutz der anderen Kinder nicht betreut. Ein erkranktes Kind muss mindestens 24 Stunden symptomfrei sein, bevor es wieder von der KITA betreut wird.

In Notfällen behält sich die KITA vor, den KITA-Arzt oder die Ambulanz zu kontaktieren (siehe Sicherheitskonzept).

Bekannte Allergien und Krankheiten müssen beim Eintrittsgespräch genannt werden. Ebenso muss die KITA jederzeit über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.


11. Datenschutz

Sämtliche Mitarbeitende sind an die Schweigepflicht Art. 321 StGB gebunden. Dies wird bei der Anstellung schriftlich bestätigt und von der KITA-Leitung regelmässig in den Teamsitzungen thematisiert.

Der Datenschutz wird durch verschiedene spezialisierte Partner sichergestellt. Für die Verwaltung und Sicherung unserer Cloud-Daten ist unsere IT-Partner, der Firma AdWork AG, verantwortlich. AdWork AG implementiert und überwacht alle erforderlichen Massnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit in der Cloud gespeicherten Daten zu gewährleisten. PARENT ApS steht für den Austausch mit den Erziehungsberechtigten zur Verfügung.

Kinder- und Personaldaten sind ausschliesslich für die berechtigten Personen zugänglich. Unterlagen mit persönlichen oder heiklen Informationen werden geschreddert. Bei Austritt eines Kindes aus der KITA Fuchsbau werden sämtliche sensible Daten des Kindes innerhalb von 10 Jahren nach Austritt fachgerecht vernichtet.

Fotos und Digitale Medien

• Es wird nur mit den KITA- Handys und Fotoapparaten fotografiert und gefilmt

• Die Erziehungsberechtigten geben über einen Fragebogen ihre Zustimmung oder Ablehnung

• Die Fotos werden den Eltern nur über das PARENT ApS weitergeleitet

• Veröffentlichungen auf Homepage ectr. werden jedesmal mit den Eltern besprochen


12. Führungs- und Organisationsstruktur

12.1 Die Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist gleichzeitig auch die Eigentümerin des Unternehmens. Sie bildet das oberste Organ der KITA Fuchsbau GmbH und ist für die strategische Ausrichtung verantwortlich (QM, Personalreglement)

Die Geschäftsleitung ist zugleich die Leitung der Kinderbetreuung und übernimmt somit die operative Führung der KITA Fuchsbau. Sie verfügt über die geforderte Ausbildung.

Die Geschäftsleitung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und wird durch regelmässige interne du externe Aufsicht in ihrer Arbeit unterstützt.

12.2 Administration
Die Administration übernimmt die ihr zugewiesenen Arbeiten im administrativen Bereich und entlastet die Geschäftsleitung. Sie verfügt über die erforderlichen, fachlichen Qualifikationen.

Sie ist Anlaufstelle für betriebswirtschaftlichen Fragen, führt die Lohnadministration und weitere Aufgaben im Finanzbereich.

12.3 Gruppenleitung
Die Gruppenleitenden sind für die pädagogisch sinnvolle Tagesgestaltung verantwortlich. Sie organisieren den Tagesablauf für ihre Gruppe und sind erste Ansprechperson für die Eltern/Erziehungsberechtigten. Sie verfügen über eine Ausbildung als FaBeKind oder über eine anderweitig anerkannte Ausbildung in diesem Bereich.

12.4 Betreuende
Die Betreuenden erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben im operativen Tagesablauf mit den Kindern. Sie verfügen über eine Ausbildung im pädagogischen Bereich.

12.5 Praktikantinnen und Praktikanten
Die Praktikantinnen und Praktikanten erfüllen die ihnen im operativen Bereich übertragenen Aufgaben. Regelmässige Gespräche mit einer Betreuungsperson dienen der Reflexion und zum Schutz der mentalen Gesundheit bei herausfordernden Situationen. Die Praktikumsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Bei entsprechender Eignung kann in der KITA Fuchsbau die Ausbildung als FaBeKind begonnen werden.

12.6 Auszubildende
Die Auszubildenden werden von einer qualifizierten Berufsbildnerin oder einem Berufsbildner begleitet. Das Ausbildungkonzept stellt sicher, dass die Lernenden entsprechend ihrem Ausbildungsstand Schrittweise in die praktischen und theoretischen Anforderungen des Berufs eingeführt werden.

Die Ausbildung unterliegt dem BBG (Berufsbildungsgesetz)

12.7 Hauswirtschaftliche Leistungen
In der KITA Fuchsbau werden die Mahlzeiten täglich frisch zubereitet. Die Betreuenden übernehmen zusammen mit den Kindern teilweise die Verantwortung für die Mahlzeiten. Ist die KITA voll ausgelastet, übernimmt eine hauswirtschaftliche Mitarbeiterin die Zubereitung der Mahlzeiten. Beim Einkauf werden die nahen Lebensmittelproduzenten berücksichtigt. Wenn möglich werden die Einkäufe zusammen mit den Kindern ausgeführt.

Die Raumpflege wird vorwiegend von Reinigungskräften erledigt. Pädagogisch sinnvolle Haushaltsarbeiten werden zusammen mit den Kindern ausgeführt.


13. Versicherungen

Jedes Kind muss gegen Krankheit und Unfall versichert sein. Zudem benötigen die Eltern/Erziehungsberechtigten eine Haftpflichtversicherung für ihr Kind/ihre Kinder. Bei der Anmeldung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.


14. Räumliche Gegebenheiten

14.1 Lage
Die KITA Fuchsbau befindet sich auf dem Hügel Wertbühl 17, 8575 Wertbühl. Sie ist umgeben von Landwirtschaftsbetrieben, Natur, einer Kirche, Wald und Feldern.

14.2 Innenräume
Die Räume der KITA Fuchsbau entsprechen den kantonalen Richtlinien und sind nach den verschiedenen Bedürfnissen der Kinder eingerichtet. Das ehemalige Restaurant bietet den Kindern vielfältige Bereiche darunter Gruppenräume, Ruhezonen und ein Bewegungsraum im Dachgeschoss.

Die Räume werden mit den Kindern jahreszeitentsprechend dekoriert und gestaltet.

Die Möblierung ist kindgerecht und flexibel einsetzbar und bietet ausreichend Platz für Spielmaterialien.

14.3 Aussenräume
Vor dem Haus ist ein abgegrenzter Aussenbereich, der den Kindern ein sicheres Spielen und Entdecken in der Natur ermöglicht. Die KITA Fuchsbau verfügt über einen kleinen Naturspielplatz vor dem Haus. Zudem ist in unmittelbarer Nähe ein Wald, der zum Verweilen, Spazieren, Entdecken und Spielen einlädt. Des Weiteren gibt es in der Nachbarschaft verschiedene Tiere zu bestaunen und beobachten.


15. Personal

Die KITA Fuchsbau legt bei der Personalrekrutierung grossen Wert auf die Fachlichkeit der Mitarbeitenden. Ausbildungen und Weiterbildungen werden als Investition in die Zukunft betrachtet, weshalb die KITA Fuchsbau Praktikumsplätze für Berufseinsteigende und fachlich begleitete Ausbildungsplätze anbietet und fördert.

Durch den direkten Kontakt mit Kindern werden sämtliche Mitarbeitende vor Stellenantritt durch die Pflegekinder und Heimaufsicht mittels VOSTRA/KOST (Strafregister-Informationssystem) überprüft.

15.1 Personalbedarf
Der Stellenplan hält sich an die Richtlinien des Amts für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau und die Empfehlungen von kibusuisse.

Eine ausbildungsverantwortliche Fachperson mit entsprechendem Nachweis dieser Weiterbildung begleitet die Lernenden sowie die Praktikantinnen und Praktikanten.

15.2 Personalführung
Die KITA Fuchsbau pflegt eine wertschätzende und transparente Kommunikation. Regelmässige Teamsitzungen dienen dem Informations- und Gedankenaustausch für pädagogische, fachliche und organisatorische Fragen. An diesen Sitzungen werden die bestehenden Ziele evaluiert und neue festgelegt (Kinder, Team, Qualitätssicherung).

Qualifikationsgespräche werden mit den Mitarbeitenden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durchgeführt und schriftlich festgehalten.


16. Finanzen

Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch die Elternbeiträge und die Finanzhilfen vom BSV

Die Elternbeiträge werden ab dem Eintrittsdatum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erhoben. Deren Bezahlung ist monatlich im Voraus zu leisten.

Nähere Angaben dazu sind dem Anhang Gebührenberechnung zu entnehmen.

Mit den umliegenden Gemeinden ist die KITA Fuchsbaum GmbH noch in Verhandlung bezüglich finanzieller Unterstützung bzw. Subventionierung.


17. Inkrafttreten

Das Betriebskonzept wurde am……von der Geschäftsleitung der KITA Fuchsbau verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


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